Archiv: Mai 2016

Girokonto bald nicht mehr gratis?

31.05.2016 | Girokonto bald nicht mehr gratis?

Es galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld. Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.
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Diese Versicherungen sollten Berufseinsteiger haben

24.05.2016 | Diese Versicherungen sollten Berufseinsteiger haben

Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Policen sind nun unverzichtbar? Krankenversicherung: aus gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; es sei denn, man ist privat versichert, was Gutverdienern (ab aktuell 56.250 Euro Bruttojahreseinkommen) und Selbstständigen möglich ist. Haftpflichtversicherung: muss einfach jeder haben. Die private Haftpflichtpolice deckt nicht nur kleinere Malheurs ab, sondern auch potenziell ruinöse Forderungen, wie sie etwa nach einem Personenschaden durch einen Fahrradunfall erhoben werden können. Berufsunfähigkeitsversicherung: spätestens ab dem ersten Arbeitstag dringend geboten. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist auch in jungen Jahren schon gegeben. Im Laufe des Arbeitslebens scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus – und der Staat zahlt bloß einen Almosen. Für Studenten lohnt sich ein Einstieg oft schon während des Studiums. Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
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Wie Sie Ihr Fahrrad richtig versichern können

17.05.2016 | Wie Sie Ihr Fahrrad richtig versichern können

Das Fahrrad ist längst mehr als ein bloß praktisches Fortbewegungsmittel, es ist ein Lifestyle-Produkt und Statussymbol – und manche Exemplare sind entsprechend kostspielig. Damit drängt sich die Frage auf, ob und wie man ein hochwertiges Rad versichern sollte. In der Regel ist ein Fahrraddiebstahl aus Haus oder Wohnung über die Hausratversicherung abgedeckt. Diebstähle im Freien – trotz solider Sicherung – kann man mit einer Extraklausel einschließen, allerdings gilt hier eine Maximalerstattung von meist 1 Prozent der Versicherungssumme; eine Erhöhung kann gegen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden. Manche vor allem ältere Policen enthalten noch eine Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr aushebelt. Daneben gibt es gegen Vandalismus oder gegen die Schäden selbst verursachter Unfälle noch Spezialversicherungen, wie auch für den Diebstahlschutz besonders teurer Räder. Hier muss man immer abwägen, wie der Versicherungsbeitrag zum Wert des Fahrrads im Verhältnis steht. Beitragssenkend kann sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall auswirken.
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Auto aufgebrochen, Wertsachen gestohlen – welche Versicherung zahlt?

10.05.2016 | Auto aufgebrochen, Wertsachen gestohlen – welche Versicherung zahlt?

Häufig werden wertvolle Güter wie Laptops, Navis, Smartphones oder Designerkleidung im Auto gelassen und dann nach einem Aufbruch entwendet. Viele Betroffene fragen sich dann, welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Vorab: Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Auto gelagert werden, und wenn es doch erforderlich ist, dann sollten sie zumindest nicht von außen sichtbar sein. Zudem versteht es sich von selbst, dass das Auto immer verschlossen werden muss. Ansonsten droht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, der mit einer Leistungsverweigerung oder -einschränkung verbunden ist. Für mit dem Auto verbundene Geräte wie ab Werk gelieferte Navis oder das Audiosystem ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig, sofern sie in der den Bedingungen beigefügten Teileliste aufgeführt sind (in der Regel werden maximal 1.000 Euro erstattet). Alternativ decken viele Hausratversicherungen auch Diebstähle aus verschlossenen Kfz ab, gegebenenfalls muss dieser Punkt eigens mitversichert werden (ebenfalls mit Maximalsummen). Zudem kann bei Diebstählen aus einem gesicherten Parkhaus die Außenversicherung der Hausratpolice greifen, die die ansonsten auch versicherten Gegenstände (in der Regel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme) umfasst.
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