Archiv: April 2018

Diese Deutschen greifen zu Aktien

26.04.2018 | Diese Deutschen greifen zu Aktien

Die Niedrigzins-Malaise nimmt und nimmt kein Ende. Wer sein Geld nicht dahinschmelzen sehen will, kommt kaum an den Kapitalmärkten vorbei. Das beherzigen nun auch immer mehr – traditionell eher börsenscheue – Deutsche. Die Zahl der Aktionäre ist hierzulande erstmals nach der Weltfinanzkrise wieder auf über zehn Millionen gestiegen. Dabei gibt es allerdings regional große Unterschiede. So besitzen knapp 17 Prozent (Vorjahr: 15) der Westdeutschen Aktien bzw. Fondsanteile, aber nur gut 11 Prozent (10,3) der Ostdeutschen. Die größte Altersgruppe unter den Aktionären stellen die über 60-Jährigen, die fast 3,5 Millionen Aktienbesitzer vorweisen können. Bei den 14- bis 39-Jährigen sind es 2,2 Millionen. Weiterhin steigt die Aktienbesitzquote, kaum überraschenderweise, mit dem Einkommen: Nur 6 Prozent der Deutschen, die weniger als 2.000 Euro netto im Monat verdienen, halten Aktien. Bei Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro sind es schon 13 Prozent. Von den Gutverdienern, die auf mehr als 4.000 Euro Monatsverdienst kommen, besitzt jeder dritte Aktien.
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Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

24.04.2018 | Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren. Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung. Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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